Pressemitteilung vom 16. Juni 2020

 

Fragen an die Kandidatin/Kandidaten für die Landratswahl am

28. Juni 2019 im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

 

1. Geplante Errichtung einer Plastikfolienfabrik in Saalfeld

 

Die Firma Convertflex plant die Errichtung einer Plastikfolienfabrik im Industriegebiet „Am Bahnbogen Saalfeld“. Zugunsten dieser einzelnen Firma soll der geltende Bebauungsplan geändert werden.
Der Umweltbericht (erstellt im Auftrag der Stadt Saalfeld) zum bestehenden Bebauungsplan „Industriegebiet Am Bahnbogen
Saalfeld“ prognostiziert bei Bebauung des Gebietes:

- einen unwiederbringlichen Verlust von Kaltluftentstehungsgebieten und Verdunstungsflächen
- eine Erhöhung des Temperaturmittelwertes durch Überbauung der bisher offenen Flächen und damit Ausdehnung des zusammenhängenden überwärmten städtischen Bereichs weiter nach Osten
- ein Ausbleiben von bisher wirksamen Ausgleichsströmungen aus der verloren gehenden Kältesenke Bahnbogen in die westlich angrenzenden Siedlungsbereiche.

Es ergeben sich aus klimatischer Sicht nachhaltige und nicht ausgleichbare Konfliktpunkte mit negativen Wirkungen auf das Saalfelder Stadtklima. Die Bebauung von Flächen mit höchster Präferenz an Schutzwürdigkeit für Ventilations- und Luftleitbahnen führt zur Umleitung des Kaltluftabflusses, Zerschneidung von Kaltluftbahnen mit klimatischen Ausgleichsfunktionen und zum Verlust eines Kaltluftsammelbeckens.

Fragen: Wie positionieren Sie sich zur geplanten Ansiedlung einer Plastikfolienfabrik?
Unterstützen Sie die Forderung, die Parzellen 1613/18 und 1931/6 von Bebauung frei zu halten?

 

 

2. Beabsichtigte Erweiterung Windpark Treppendorf

 

Der Windpark bei Treppendorf soll erweitert werden, obwohl durch die bestehenden, kleineren Windenergieanlagen bereits jetzt ein sehr hohes Tötungsrisiko für Rotmilan, Uhu, Wiesenweihe, Schwarzstorch, Baumfalke und Zugvögel besteht. Das Schutzgut Mensch wird beeinträchtigt.

 

Die Errichtung der Anlagen verstößt gegen das Bundesnaturschutz-gesetz und ist nicht genehmigungsfähig. Dennoch hat die zuständige Immissionsschutzbehörde im Landratsamt eine weitere Anlage genehmigt. Umfangreiche Abschaltzeiten sollen die Gefährdungen für die bedrohten Vogelarten mindern, machen die Windenergieanlagen jedoch unwirtschaftlich.

 

Frage: Welche Position vertreten Sie zur beabsichtigen Windparkerweiterung?

 

 

3. Belastungen von Mensch und Umwelt durch Schweinezuchtanlage RemPig

 

Mensch und Umwelt in und um Remda sind erheblichen Belastungen durch Ammoniak-Geruch und gesundheitsgefährdende Bioaerosole ausgesetzt. Ursache ist die Schweinezuchtanlage RemPig. Grenzwerte werden überschritten.

Gemäß dem geltenden Thüringer Luftfiltererlass sind Tierhalter zum Nachrüsten bestehender Ställe mit Abluftreinigungen verpflichtet. Die Immissionsschutzbehörde im Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt ist das dafür zuständige Amt.

Eine erwogene Erweiterung der Schweinezuchtanlage auf 14480 Tierplätze würde die Situation für Umwelt (Gülle, Grundwasserentzug, Emissionen) und die Einwohner von Remda noch verschärfen und ist nicht verantwortbar.

 

Fragen:

Welche Aktivitäten werden Sie unternehmen, damit gesetzeskonforme Verhältnisse hergestellt werden und RemPiG mit einer Nachrüstung seiner Abluftreinigung für die Bestandsanlage beauflagt wird?
Wie positionieren Sie sich zu der erwogenen Erweiterung der Schweinezuchtanlage RemPiG?

 

4. Belastungen der Bürger von Unterloquitz und Arnsbach durch die Firma ULOPOR GmbH

 

Bürger aus Unterloquitz und Arnsbach kämpfen seit Jahrzehnten gegen die von der Firma ULOPOR GmbH, vormals Vereinigte Thüringische Schiefergruben bzw. VTS Koop, ausgehenden Belastungen. Richtwerte des Bundesimmissionsschutzgesetzes werden überschritten. Lärm und Luftverunreinigungen durch Stäube wirken nicht nur gravierend auf das Schutzgut Mensch sondern insgesamt auf die Umwelt. Durch den Wind werden Filterstäube von der Deponie ins Loquitztal getragen. Sprengungen im Tagebau erschüttern teilweise Häuser.

 

Frage:

Welche konkreten Maßnahmen werden Sie veranlassen, um Bürger und Umwelt im Loquitztal zu entlasten?

 

 

 

5. Geplantes Pumpspeicherkraftwerk Leutenberg/Probstzella

 

Die STRABAG plant ein Pumpspeicherkraftwerk zwischen Schweinbach und Unterloquitz.  Der Standort ist für ein Pumpspeicherkraftwerk ungeeignet.
Das Wasserangebot reicht nicht aus - der anzustauende Schweinbach trocknet im Jahr zeitweise aus. Große Unwägbarkeiten bestehen wegen des dortigen Altbergbaus.

In wenigen Kilometer Entfernung wird das vorhandene Pumpspeicherwerk Hohenwarte nur mit geringer Auslastung betrieben.

 

Frage:

Wie positionieren Sie sich zu diesem Vorhaben?

 

 

6. Erhalt und Förderung von Bäumen und Gehölzbeständen in den Ortschaften

 

 

In Schweinbach am Sportplatz ist eine gesunde, über 200jährige Linde durch eine geplante Bebauung akut gefährdet.

In den letzten Jahren wurden zahlreiche, die Ortsbilder von Städten und Gemeinden prägende Bäume beseitigt.

Bäume und Grünflächen müssen bei innerstädtischen Planungen und Entwicklungen mehr Beachtung finden und mehr Wertschätzung erfahren. Bestehende Bäume sind bei Baumaßnahmen zu schützen. Damit können Negativwirkungen auf Stadtklima, Erlebbarkeit, Lebensraum für Mensch und Tier vermieden werden.

 

Fragen:

Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um die Begrünung mit Bäumen, Gehölzbeständen und Grünflächen in den Städten und Gemeinden zu erhalten und zu fördern?
Was werden Sie tun, um die ortsbildprägende Schweinbacher Linde zu erhalten?

 

 

7. Flächenverbrauch stoppen

 

 

Boden und Fläche sind endliche Ressourcen.

Wenn neu gebaut wird – egal, ob ein Logistikzentrum oder ein Haus – gehen sie der Natur verloren. Dann fehlen beispielsweise fruchtbare Böden für die Landwirtschaft, natürliche Flächen in der Landschaft oder Lebensräume werden zerschnitten. Wenn Flächen versiegelt werden, wird auch der Grundwasserhaushalt beeinträchtigt. In Städten sorgt die Versiegelung für überhitzte Stadtviertel, weil die Verdunstungskälte unversiegelter Flächen fehlt.

 

Frage: Wie wollen Sie in Ihrem Einflussbereich dem Flächenverbrauch und der ungebremsten Versieglung von Böden entgegen wirken?

 

 

8. Dramatischen Insektenrückgang umkehren – wichtige Weichenstellungen vornehmen

 

Die Insektenbestände gehen drastisch zurück.

Stickstoffeintrag, Grünlandumbruch, Wegfall von Brachen, großflächige Mahd, Lichtverschmutzung und der verbreitete Einsatz hochwirksamer beziehungsweise langlebiger Insektizide und Herbizide sind Ursachen.

Die Kommunen können zum Stopp des Insektenschwundes beitragen, indem auf öffentlichen Grünflächen und anderen kommunalen Eigentumsflächen auf den Einsatz von Pestiziden verzichtet wird. Unterschiedliche Mahd und reduzierte Schnitthäufigkeit mit Beräumung des Mähgutes auf Grünflächen in den Städten und Dörfern oder an Wegrändern in der freien Landschaft sind hoch bedeutsam. Das Angebot an Blüten mit Nektar und Pollen vor allem heimischer Pflanzen kann somit als wichtige Nahrungsquelle für Bienen und Hummeln oder Schmetterlinge erhalten und entwickelt werden. Verzicht auf Mulchen. Einheimische Baumarten und hochstämmige Obstbäume sind zu erhalten und zu fördern, blütenreiche Ruderalflächen und Brachen zuzulassen.

Einheimische Wildpflanzen sollten in Stadt und Dorf nicht als störend empfunden werden.

 

Frage:

Welche Handlungsmöglichkeiten sehen Sie, um den Insektenschwund in unserer Region umzukehren?

 

 

9. Kammmolch, Wechselkröte und Kreuzkröte vor dem Aussterben bewahren

 

Amphibien sind weltweit in ihrem Fortbestand bedroht.
Im unserem Landkreis sind besonders Kammmolch, Wechselkröte und Kreuzkröte akut gefährdet.

Wichtige Amphibienlaichplätze, wie Kleinst- und Kleingewässer werden verfüllt, trocknen aus, werden mit Fischen besetzt oder durch Schadstoffeinträge unbrauchbar. Wichtige Landlebensräume verschwinden aus der Landschaft. Verkehrswege durchschneiden ihre Wanderung vom Landlebensraum zu den Laichplätzen.

 

Frage:

Welche Maßnahmen leiten Sie ein, um den bedrohlichen Bestandstrend von Kammmolch, Wechselkröte und Kreuzkröte zu stoppen?

 

 

10. Wie wollen Sie als Landrätin/Landrat dafür Sorge tragen, dass die Rechtsgrundlagen des Naturschutzes und des Umweltschutzes durch die zuständigen Behörden umgesetzt werden?