Pressemitteilung vom 05. September 2022

NABU-Kreisverband Saalfeld-Rudolstadt e.V.:

 

NABU lässt Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Am Bahnbogen Saalfeld“ prüfen 

 

„In Abstimmung mit der Bürgerinitiative Eichental lässt der NABU die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Am Bahnbogen Saalfeld“ überprüfen. Bereits Mitte Dezember 2021 beantragte der NABU ein Verfahren auf Normenkontrolle beim Thüringer Oberverwaltungsgericht und reichte inzwischen eine erweiterte Begründung nach. Aktuell fertigt unser beauftragter Rechtsanwalt eine Stellungnahme auf ein Schreiben der Stadt Saalfeld, welches an das Oberverwaltungsgericht ging“, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

 

Mit den von der Stadt Saalfeld beschlossenen Änderungen des B-Planes sollen die Voraussetzungen für die Ansiedlung der Plastikfolienfabrik Convertflex geschaffen werden.

 

Beide Vereinigungen konstatieren bereits in der Bebauungsplanung aus dem Jahr 2006 eine stadtplanerische Fehlentwicklung. Sie fordern, das für Convertflex vorgesehene Baugebiet 5a und 5b, die angrenzenden Gehölzbestände und die Streuobstwiese von jeglicher Bebauung freizuhalten.

  

Die Planung gewährleistet nicht den Schutz der Anwohner - Verstoß gegen das nachbarliche Rücksichtnahmegebot.

 

Die Anwohner haben gemäß BImSchG einen Anspruch darauf, dass die von dem Gewerbegebiet hervorgerufenen Lärmimmissionen nicht die Grenze zur erheblichen Belästigung oder gar der Gesundheitsgefährdung überschreiten. Auf Grund der Entfernung zu dem Gewerbegebiet ist davon auszugehen, dass erhebliche unzumutbare Belastungen auf die Anwohner zukommen.

 

Verbotstatbestände des Artenschutzrechts treten ein und nach BNatSchG geschützte Arten werden gefährdet. Die Erfassungen weisen gravierende Mängel auf und waren nicht geeignet die natur- und artenschutzrechtlichen Belange zu bewerten.

 

Ein zentrales Argument ist der Geotechnische Bericht (Bodengutachten) zur Einschätzung der Bebaubarkeit, welcher der Planänderung zugrunde gelegt wurde. Dieser stammt von Anfang 2002. Innerhalb von mittlerweile 20 Jahren sind größere Änderungen innerhalb des Erdfallgebietes zu erwarten und es bleibt die Frage, inwieweit das Bodengutachten überhaupt noch verwertbar ist.

 

„Die neue Planung hat gewichtige Nachteile – die geforderten Areale sind nicht zu bebauen“, resümieren Bürgerinitiative Eichental und NABU.