NABU-Kreisverband Saalfeld-Rudolstadt e.V.:
Es ist noch nicht zu spät!
Der NABU-Kreisverband Saalfeld-Rudolstadt sieht bei der erneuten Abstimmung die Saalfelder Stadträte in der Pflicht, das gemeindliche Einvernehmen für den
Bau von drei Wohnhäusern mit Tiefgarage am Promenadenweg nicht zu erteilen.
Die von der Stadt Saalfeld beschlossene Erhaltungssatzung „Historische Altstadt“ weist das grüne Areal als private Freifläche aus. Die
Freifläche verliert durch das Vorhaben ihre Funktion und der geplante Bau fügt sich nicht in das Umfeld ein.
Die Erhaltungssatzung wurde auf der Grundlage der Kommunalordnung und des Baugesetzbuches erlassen. Die Ausweisung der Grünfläche am Promenadenweg als Mischgebiet im Entwurf des
Flächennutzungsplanes sieht der NABU als rechtsfehlerhaft.
Die als Naturdenkmal einstweilig gesicherten drei Eichen werden gefährdet, da der lokale Wasserhaushalt durch Tiefgarage, Unterkellerung der Häuser und die intensive Bebauung verändert wird.
Hierbei handelt es sich um Verbotstatbestände der Schutzverordnung für die Naturdenkmale. Die geplante Feuerwehrzufahrt hat gravierende Eingriffe in den Wurzelbereich und die Baumkronen
angrenzender Bäume zur Folge.
Der NABU kritisiert das wochenlange Schweigen des Planungsbüros zu einer Anfrage zu Eingriffsintensität und zur
Artenschutzproblematik. Wozu führen die vom Planungsbüro benannten großen Pflegedefizite bei den zu erhaltenden Bäumen? Sollten Vogelbeobachtungen bei winterlichen Temperaturen zur Ausnahme vom
Fällverbot während der Vogelbrutzeit geführt haben? Die massiven Gehölzbeseitigungen fanden Ende April statt.
Auch das Landratsamt äußerte sich nicht zu einer NABU-Anfrage, ob für die massiven Gehölzbeseitigungen Ende April eine Baugenehmigung und
Entscheidungen des Umweltamtes zum Artenschutz, zur Eingriffsregelung und zu möglichen Betroffenheiten der einstweilig unter Schutz gestellten Naturdenkmale vorlagen.
Der NABU fordert Transparenz im Verfahrensablauf. Die Bäume am Promenadenweg dürfen nicht Opfer des Hin- und Herschiebens von
Verantwortlichkeiten zwischen der Stadt Saalfeld und dem Landratsamt werden.